FINANZIERUNGS - OPTIONEN

Seit Schaffung des Investor-Programmes hat es sich als schwierig erwiesen, in relativ kurzer Zeit 400 000.- Can $ zu investieren.Zweitens ist die Rendite bei Vollbezahlung so berechnet, dass sie Ertraege in Hoehe eines hier ueblichen Festgeldkontos minus 5% (!) fuer den Investor erbringt. Vom reinen Anlegungsstandpunkt ist sie unbefriedigend (z.Z. 0 % Rendite). Als Beitrag des Investors zu den ihm gewaehrten Vorteilen von der Grundidee so gewollt.Die meisten Regierungsmodelle bieten ueberhaupt keine Rendite an.Es sind daher – in unterschiedlicher Form – legale Finanzierungs - und Refinanzierungs - Modelle von einigen regierungsanerkannten und - kontrollierten Funds oder Traegern geschaffen worden.
In dem von uns vertretenen Modell handelt es sich um eine Loesung, die Absicherung und Erhaltung der Liquiditaet optimal miteinander verbinden.

( update Juni 2002 : 0.66 EURO = 1 can $ )

Die “Einmal” – Loesung:

Sie sieht vor, einen einmalig zu zahlenden Betrag von 130 000.- $ zu investieren.Im Verlaufe der 5-jaehrigen Bindungsfrist sind keine zusaeztlichen Zahlungen erforderlich. Der Investitionsbetrag wird jedoch weder verzinst noch rueckerstattet. Der Grund hierfuer liegt darin, dass fuer den Investor eine Fremdfinanzierung der restlichen 270 000.- Kan. $ organisiert wird, und zwar vom Traeger, damit die gesetzliche Auflage einer Investition von 400 000.- Kan $ erreicht wird .Die Zinsbedienung wird aus dem investierten Einmalbetrag ueber den Bindungszeitraum vorgenommen.

Diese Regelung bedeutet praktisch, dass dem Investor 270 000.- Kan $ an Liquiditaet zur freien Verfuegung stehen, die er anderweitig nach seinen Vorstellungen gewinnbringend anlegen kann.

Bei dem von uns vertretenen Fundtraeger handelt es sich um eine der aeltesten Firmen in Kanada. ACI-Immigration arbeitet als

Associate mit dieser vom Kanadischen Staat beauftragten Firma seit ueber einem Jahrzehnt aeusserst erfolgreich zusammen .
Positiv hat sich bewaehrt, dass sowohl die franzoesische als auch die englische Investor Einwanderung abgewickelt werden kann.
Dies ist bei anderen lizensierten Fundtraegern nicht moeglich. Weiterhin koennen unsere Klienten mit den beiden Vorstaenden stets persoenlich in Englisch und Franzoesisch Kontakt aufnehmen.

Die “Volle Investition” – Loesung

Bei voller Investition von 400 000.- Kan $ kann ein Bankdarlehn bis zur Hoehe von 280 000.- Kan $ (z.Zeit 6 %) aufgenommen werden. Dieses steht dem Investor zur freien Verfuegung. Die Zinssaetze waeren hierbei nach der Marktlage veraenderlich und monatlich zahlbar. Das Darlehn kann allerdings jederzeit zurueckgezahlt werden.
Die volle Investition von 400 000.- Kan $ wird nach Ablauf der Bindungsfrist in voller Hoehe zurueckgezahlt plus der Rendite.


Die “Halbe Investition” – Loesung

Nach Investition von 200 000 Kan $ ist ein Bankdarlehn von weiteren
200 000.- Kan $ zur Aufstockung der geforderten Investion von 400 000.- Kan $ erforderlich.

Da die Zinskosten fuer dieses Darlehn den Reinertrag des investierten Eigenkapitals uebersteigen, kommt es bei der Bedienung dieses Darlehns zu einer Unterdeckung. Der Gesamtfehlbetrag betraegt nach Ablauf von 5 Jahren 75 000.- Kan $.Dieser Betrag wird dem Investor abgezogen. Er erhaelt nach Ablauf der 5 Jahre mit hin noch 125 000.- Kan $ zurueck.

ZusaetzlicheZahlungen waehrend der Laufzeit sind in keiner Weise zu leisten. Die Regelungen unterliegen einer Regierungskontrolle.

Nach diesem Modell der Investoren Einwanderung sind durch den von uns vertretenen Fund bereits 5000 Investoren eingewandert. Dies entspricht einer Investitionssumme von ueber einer Milliarde Kan $.Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Investor seine Investition zum Falligkeitstermin nicht in voller Hoehe zurueckerhalten hat.

Fuer Quebec gelten bei "Einmalloesung" noch 120 Tcan$


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