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FINANZIERUNGS
- OPTIONEN
Seit Schaffung des Investor-Programmes
hat es sich als schwierig erwiesen, in relativ kurzer Zeit 400 000.- Can
$ zu investieren.Zweitens ist die Rendite bei Vollbezahlung so berechnet,
dass sie Ertraege in Hoehe eines hier ueblichen Festgeldkontos minus 5%
(!) fuer den Investor erbringt. Vom reinen Anlegungsstandpunkt ist sie
unbefriedigend (z.Z. 0 % Rendite). Als Beitrag des Investors zu den ihm
gewaehrten Vorteilen von der Grundidee so gewollt.Die
meisten Regierungsmodelle bieten ueberhaupt keine Rendite an.Es sind daher
– in unterschiedlicher Form – legale Finanzierungs - und Refinanzierungs
- Modelle von einigen regierungsanerkannten und - kontrollierten Funds
oder Traegern geschaffen worden.
In dem von uns vertretenen Modell handelt es sich um eine Loesung, die
Absicherung und Erhaltung der Liquiditaet optimal miteinander
verbinden.
( update Juni 2002 : 0.66 EURO = 1 can $ )
Die “Einmal”
– Loesung:
Sie sieht vor, einen einmalig zu zahlenden Betrag von 130 000.- $ zu investieren.Im
Verlaufe der 5-jaehrigen Bindungsfrist sind keine zusaeztlichen Zahlungen
erforderlich. Der Investitionsbetrag wird jedoch weder verzinst noch rueckerstattet.
Der Grund hierfuer liegt darin, dass fuer den Investor eine Fremdfinanzierung
der restlichen 270 000.- Kan. $ organisiert wird, und zwar vom Traeger,
damit die gesetzliche Auflage einer Investition von 400 000.- Kan $ erreicht
wird .Die Zinsbedienung wird aus dem investierten Einmalbetrag ueber den
Bindungszeitraum vorgenommen.
Diese Regelung bedeutet praktisch, dass dem Investor 270 000.- Kan $ an
Liquiditaet zur freien Verfuegung stehen, die er anderweitig nach seinen
Vorstellungen gewinnbringend anlegen kann.
Bei dem von uns vertretenen
Fundtraeger handelt es sich um eine der aeltesten Firmen in Kanada. ACI-Immigration
arbeitet als
Associate mit dieser
vom Kanadischen Staat beauftragten Firma seit ueber einem Jahrzehnt aeusserst
erfolgreich zusammen .
Positiv hat sich bewaehrt, dass sowohl die franzoesische als auch die
englische Investor Einwanderung abgewickelt werden kann.
Dies ist bei anderen lizensierten Fundtraegern nicht moeglich. Weiterhin
koennen unsere Klienten mit den beiden Vorstaenden stets persoenlich in
Englisch und Franzoesisch Kontakt aufnehmen.
Die “Volle
Investition” – Loesung
Bei voller Investition von
400 000.- Kan $ kann ein Bankdarlehn bis zur Hoehe von 280 000.- Kan $
(z.Zeit 6 %) aufgenommen werden. Dieses steht dem Investor zur freien
Verfuegung. Die Zinssaetze waeren hierbei nach der Marktlage veraenderlich
und monatlich zahlbar. Das Darlehn kann allerdings jederzeit zurueckgezahlt
werden.
Die volle Investition
von 400 000.- Kan $ wird nach Ablauf der Bindungsfrist in voller Hoehe
zurueckgezahlt plus der Rendite.
Die “Halbe Investition”
– Loesung
Nach Investition von 200 000 Kan $ ist ein Bankdarlehn von weiteren
200 000.- Kan $ zur Aufstockung der geforderten Investion von 400 000.-
Kan $ erforderlich.
Da die Zinskosten fuer dieses Darlehn den Reinertrag des investierten
Eigenkapitals uebersteigen, kommt es bei der Bedienung dieses Darlehns
zu einer Unterdeckung. Der Gesamtfehlbetrag betraegt nach Ablauf von 5
Jahren 75 000.- Kan $.Dieser Betrag wird dem Investor abgezogen. Er erhaelt
nach Ablauf der 5 Jahre mit hin noch 125 000.- Kan $ zurueck.
ZusaetzlicheZahlungen waehrend der Laufzeit sind in keiner
Weise zu leisten. Die Regelungen unterliegen einer Regierungskontrolle.
Nach diesem Modell der
Investoren Einwanderung sind durch den von uns vertretenen Fund bereits
5000 Investoren eingewandert. Dies entspricht einer Investitionssumme
von ueber einer Milliarde Kan $.Es ist kein einziger Fall bekannt, in
dem ein Investor seine Investition zum Falligkeitstermin nicht in voller
Hoehe zurueckerhalten hat.
Fuer Quebec gelten bei "Einmalloesung"
noch 120 Tcan$
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